Landschaftspflegeverband Straubing-Bogen e.V.

Wichtige Informationen für das Jahr 2025

Im Folgenden müssen wir Sie darüber informieren, dass laut aktueller Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die kommenden Haushaltsjahre mit starken Einschränkungen bei Bewilligungen von Fördermaßnahmen innerhalb der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie zu rechnen ist. Für den Zeitraum bis Ende Mai 2025 gibt es zudem einen Bewilligungsstopp für bisher all unsere Förderanträge.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) äußert sich wie folgt dazu:

„Aufgrund der prognostizierten Haushaltslage in den folgenden Haushaltsjahren und insbesondere der kürzlich mitgeteilten erhöhten haushaltsgesetzlichen Sperre von 15 % (bisher 10 %), die im Haushaltsjahr 2025 zu erbringen ist, sowie der Kürzungen bei den Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes müssen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit bestehender Verpflichtungen getroffen werden.“

Mit u. a. dieser Begründung werden von den Bezirksregierungen Verbescheidungen von Landschaftspflegeanträgen vorerst bis Mai 2025 aufgeschoben. Einzelne Maßnahmen mit hoher Priorität können eventuell durchgeführt werden. Je nach Finanzlage und weiterer Priorisierung von Maßnahmen könnten anschließend Anträge zur klassischen Landschaftspflege - in einem bislang unbekannten Umfang - bewilligt werden.

 

Für das Jahr 2025 bedeutet dies vorläufig:

-     Keine Streuobstberatung

-     Keine Streuobstschnitte (außer der 2024 vereinbarten)

-     Keine Pflanzungen von Streuobstbäumen, Hecken oder ähnliche Neuanlagen

-     Keine Umsetzungen im Eh da – Projekt (Aufwertungen von kommunalen Freilandflächen)

-     Voraussichtlich keine Mahd der Landschaftspflegeflächen bzw. nur in geringem Umfang

-     Umsetzung der Pflegemaßnahmen auf Wunsch der Kommune bei Gegenfinanzierung möglich.

 

Mit größtem Einsatz versuchen wir mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft und v. a. der Politik die Fortführung unserer Projekte für die Zukunft und für Sie zu sichern. Daher sind unter anderem Schriftstücke mit entsprechenden Forderungen an zuständige politische Mandatsträger des Bayerischen Landtags versandt worden. Wir erhoffen uns daraus, dass die Mittelausstattung des LNPR-Förderprogramms 2025 entsprechend aufgestockt und für den Doppelhaushalt 2026/27 weiter ausgebaut wird.

Sollten Sie Fragen zu der aktuellen Situation haben können Sie sich gerne melden!