Pflege von Ausgleichs- und Ökokontoflächen

Was sind Ausgleichsflächen?

Im Rahmen von Eingriffen, beispielsweise nach Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, gilt die rechtliche Verpflichtung, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Dazu werden von den Kommunen bzw. anderen Eingriffsverursachern Flächen angekauft, überplant und nach ökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten optimiert. Auf Wunsch unterstützt der LPV hierbei die Gemeinden insbesondere bei der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen und der fortlaufenden Pflege der Ausgleichsfläche.

Zur Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde das Instrument der Ökokontofläche geschaffen. Mit Hilfe von Ökokonten können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für zukünftige nicht vermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft schon im Vorhinein angelegt werden. Für Kommunen ergeben sich daraus mehrere Vorteile: Zum einen kann der Flächenerwerb ohne Zeitdruck und somit bei günstigen Grundstückspreisen erfolgen. Zum anderen kann das eigentliche Bauvorhaben beschleunigt werden, da Ausgleich- bzw. Ersatzmaßnahme bereits vorbereitet sind und zudem kann durch die jährliche "ökologische Verzinsung" eines Ökokontos der Flächenbedarf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verringert werden.

Grundsätzlich werden Ökokontoflächen auf freiwilliger Basis angelegt und unterliegen bis zur tatsächlichen Nutzung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme keiner rechtlichen Bindung.

 

Ökokonto bei Parkstetten 2016Was bieten wir an?

Betreuung und Kontrolle

- der praktischen Umsetzung der Maßnahmen
der dauerhaften Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen

Fachliche Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde

Sicherstellung der fachlichen Umsetzung von Ausgleichsflächen

  

 

 

 

 

Beispiel: Ökokontofläche bei Welchenberg

undefinedDie 0,8 Hektar große Fläche wurde vor der Optimierung intensiv landwirtschaftlich genutzt. So erfolgte mehrmals jährlich eine Mahd des angesäten Kleegrasbestands. Da die Fläche mit wichtigen Bereichen des Donaurandbruchprojektes direkt in räumlichen Zusammenhang steht, wurden die Optimierungsmaßnahmen darauf hin ausgerichtet. Ziel ist es, eine extensive, artenreiche Wiese als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzengemeinschaften des Donaurandbruches zu schaffen.
Dazu wurden vom LPV im Herbst 2007 und Sommer 2008 nachfolgende Maßnahmen durchgeführt: Als Abschirmung zu den nördlich angrenzenden Ackerflächen wurde ein Heckenstreifen an der Grundstücksgrenze gepflanzt. Der Kleegrasbestand wurde umgebrochen und Mähdrusch mit Samenmaterial von der angrenzenden artenreichen Wiese wurde auf die Fläche aufgebracht. Durch ein geeignetes Mahdregime wird diese Fläche seitdem entsprechend den Zielvorgaben entwickelt.
 
 
 
 
 

Rechtliche Grundlagen

Was sind Eingriffe in Natur und Landschaft?

"Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können." §14 (1) BNatSchG§ 
"Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. [...]" §14 (2) BNatSchG

Was versteht man unter "Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen"?

"Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist." §15 (2) BNatSchG

Wozu dient ein Ökokonto?

Mit Hilfe eines Ökokontos kann die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen. (§16 (2) BNatSchG)

Welche Arten von Ökokonto gibt es?

"Ein Ökokonto nach §  16 Abs. 1 BNatSchG kann beinhalten
1. umgesetzte vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Maßnahmenpool) oder
2. hierfür geeignete Flächen (Flächenpool)."
§ 13 (1) BayKompV
 
 
 
Ökokontofläche bei Dachsberg 2016
 
 
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Julia Hagner
Geschäftsführerin PIK Streuobst
09421/973-284 bzw. 476 09421/973-407 Containergebäude, EG, Zimmer 1
Peter Thier
Heckenpflege Landschaftspflege
09421/972-536 09421/973-407 Containergebäude, EG, Zimmer 2