Satzung des Vereins „Landschaftspflegeverband Straubing-Bogen e.V.“
- der Landkreis Straubing-Bogen
- der Bayer. Gemeindetag, Kreisverband Straubing-Bogen
- der Bayer. Bauernverband
- der Landesjagdverband Bayern e.V.
- der Landesfischereiverband Bayern e.V.
- der Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
- der Verein Naturpark Bayerischer Wald e.V.
- die ornithologische Arbeitsgemeinschaft Ostbayern.
§ 7 Mitgliederversammlung
- die Wahl des Vorstandes
- die Wahl der beiden Rechnungsprüfer
- die Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
- die Entlastung des Vorstandes
- die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Satzungsänderungen nach § 15
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins nach § 16
- den Haushaltsplan. (Über die Fördermittel nach dem LwFöG entscheiden nur die im Vorstand vertretenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinhaber.)
- den Ausschluss von Mitgliedern.
- vier politische Mandatsträger
- vier Vertreter der Land- und Forstwirtschaft
- vier Vertreter der nach § 29 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände
- den Verein fachlich zu beraten
- der Mitgliederversammlung den zu wählenden Vorstand mit Ausnahme des Naturschutzreferenten vorzuschlagen sowie dessen Stellvertreter
- Satzungsänderungen zuzustimmen
- der Auflösung des Vereins zuzustimmen
- den außerplanmäßigen Ausgaben ab 10.000,-- DM zuzustimmen.