Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) - Gemeinsam für Feldlerche, Kiebitz und Co.
Was ist PIK?
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) sind eine von der Politik neu geschaffene Möglichkeit der Kombination von Naturschutz und landwirtschaftlicher Nutzung als Alternative zu herkömmlichen Ausgleichsmaßnahmen. PIK-Maßnahmen sollen der Förderung von Arten dienen, die durch Bau- und Flächenumwandlungsprojekte beeinträchtigt werden. Hierzu soll mit freiwillig teilnehmenden Landwirten ein Vertrag geschlossen werden, in dem eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung auf Acker gesichert wir. Das von uns durchgeführte PIK-Projekt stellt ein bayernweites Pilotprojekt dar. In solchem Umfang wurde bisher noch kein PIK-Projekt durchgeführt.
Unser PIK-Projekt
Arbeitsgemeinschaft: Umsetzung unter der Führung der Deutschen Landschaften GmbH mit den Partern: Deutscher Verband für Landschaftspflege, Planungsbüro Bosch & Partner und LPV Straubing-Bogen e.V.
Anlass: Ausgleich für Baumaßnahmen im Zuge des Hochwasserschutzes an der Donau
Ziel: Schutz der Brut- und Nahrungshabitate von Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche
Der LPV Straubing-Bogen bietet interessierten Landwirten unverbindliche Beratungsgespräche zu den möglichen PIK-Maßnahmen an. Wenn sich ein Flächenbewirtschafter zur Umsetzung einer oder mehrerer PIK-Maßnahmen entscheidet, wird dies vertraglich geregelt. Die Vertragslänge ist variabel und kann zwischen einem und fünf Jahren betragen.
Wer einen kurzen Einblick in das Leben eines Kiebitz wagen möchte, findet hier einen kurzen Ausschnitt aus dem Film "Abenteuer Überleben" von Andreas Schulze.
Suchräume
Die Suchräume, in denen bzw. in deren Nähe die PIK-Maßnahmen umgesetzt werden können, befinden sich in den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf:
Landkreis Straubing-Bogen | Landkreis Deggendorf |
Weidwiesen | Offenberg |
Thurnhofer Au | Zeitldorf |
Zeller Wörth | Stephansposching |
Hagenau | Steinkirchen |
Oberalteich Süd | |
Hermannsdorf (nordwestlich & südöstlich) | |
Anning | |
Ainbrach | |
Entau | |
Niederwinkling | |
Mariaposching |
Maßnahmenarten
Es gibt vier Grundmaßnahmen, die in verschiedenen Varianten oder Kombinationen durchgeführt werden können. Alle PIK-Maßnahmen sind auf die jeweiligen Gegebenheiten individuell anpassbar (z.B. auf Flächenform und -lage oder auch auf die Integration in die Fruchtfolge). Die genannten Mindestgrößen sind als Anhaltspunkte gegeben. Detailliertere Informationen und weitere Vertragsvarianten können wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutern.
1. Ackerbrache
Zielarten: | Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn |
Maßnahme: | Umbruch und Selbstbegrünung zulassen. Anlage im Februar/März oder September/Oktober. Kein Einsatz von Dünger oder PSM. Keine mechanische Unkrautbekämpfung. Bevorzugte Größe: ab 0,5 ha. |
Prämie: | 1.372,32 € + 150 € je Hektar und Jahr |
2. Blühfläche
Zielart: | Feldlerche |
Maßnahme: | Lückige Aussaat einer vom LPV gestellten Saatgutmischung. Anlage im Februar/März oder September/Oktober. Kein Einsatz von Dünger oder PSM. Keine mechanische Unkrautbekämpfung. Bevorzugte Größe: ab 0,5 ha. |
Prämie: | 1.411,03 € + 150 € je Hektar und Jahr |
3. Lerchenfenster (nur in Kombination möglich)
Zielart: | Feldlerche |
Maßnahme: | Anlage von 2-4 Lerchenfenstern (à 20 m²) je Hektar Winterweizen im September/Oktober, z.B. in Kombination mit Blüh- und Brachestreifen (0,2 ha). Einsatz von Dünger oder PSM zulässig. Keine mechanische Unkrautbekämpfung. |
Prämie: | 64 € + 150 € je Hektar und Jahr |
3. Erweiterter Saatreihenabstand
Zielarten: | Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn |
Maßnahme: | Getreideansaat mit erweitertem Saatreihenabstand (mind. 30 cm). Anlage im Februar/März oder September/Oktober. Kein Einsatz von Dünger, keine mechanische Unkrautbekämpfung. Nur in Ausnahmefällen Einsatz von PSM erlaubt, wenn zusätzlich 10 % der Fläche als Blühstreifen angelegt werden. Bevorzugte Größe: ab 1 ha. |
Prämie: |
ohne PSM-Einsatz: 1.445,25 € + 150 € je Hektar und Jahr |
4. Verspätete Maissaat - ab 2021
Zielart: | Kiebitz |
Maßnahme: |
Umbruch und Selbstbegrünung von September bis März des des Folgejahres, Maisansaat ab 21. Mai. In Kombination mit einem Brachestreifen von 5%-10%. Bevorzugte Größe: ab 4 ha |
Prämie: | 1.184,81 € + 150 € je Hektar und Jahr |
Beispiele für Maßnahmenkombinationen und -Varianten
Kiebitzmaßnahmen
1.) Kiebitzfenster: Bei dieser Maßnahme soll eine 1 ha große Brachfläche entstehen. Die Anlage dieser Maßnahme erfolgt entweder im September/ Oktober oder im Februar/ März. Eine Bewirtschaftungsruhe soll vom 15.03. bis 31.08. stattfinden. Düngung und Pflanzenschutzeinsatz sind nicht gestattet. Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird pro Hektar und Jahr eine Gesamtprämie in Höhe von 1.522,32 € gezahlt.
2.) Erweiterter Saatreihenabstand mit Kiebitzfenster: Diese Maßnahme setzt sich aus einem mit erweiterten Saatreihenabstand bestellten Getreidefeld und einem integrierten Kiebitzfenster (Brachefläche) zusammen. Eine Bewirtschaftungsruhe ist vom 15.03. bis 01.07. vorgesehen. Der Einsatz von Dünger, PSM und mechanischer Unkrautbekämpfung ist nicht gestattet. Der Anlagezeitraum liegt für Felder mit Wintergetreide im September/Oktober und für Sommergetreide im Februar/März. Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird pro Hektar und Jahr eine Gesamtprämie in Höhe von 1.636,96€ gezahlt.
3.) Spätere Maisaussaat: Bei dieser Maßnahme entsteht verspätet im Frühjahr (ab dem 21. Mai) auf einer Fläche von 4 ha Mais mit einem 5%-10%igen Bracheanteil. Einmaliges Umbrechen der gesamten Fläche im Herbst bis zum zeitigen Frühjahr (15.03.) des Folgejahres und Selbstbegrünung der Fläche bis zum 20. Mai. Der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie eine mechanische Unkrautbekämpfung sind nicht erlaubt. Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird pro Hektar und Jahr eine Gesamtprämie in Höhe von 1.334,81 € gezahlt.
Feldlerchenmaßnahmen
1.) Lerchenfenster mit Blüh- und Brachestreifen: Anlage der Maßnahme im Wintergetreide (September/Oktober). Verteilt auf eine Fläche von ca. 3 ha sollen 10 Lerchenfenster und ein 0,2 ha Blüh- und Brachestreifen angelegt werden. Auf dem Blühstreifen wird Saatgut für niedrigwüchsige Arten ausgebracht. Der Brachestreifen wird umgebrochen und der Selbstbegrünung überlassen. Der Einsatz von Dünger, PSM und mechanischer Unkrautbekämpfung auf dem Blüh- und Brachestreifen ist nicht vorgesehen. Die Gesamtprämie für diese Maßnahme beträgt 616,46 € pro Hektar und Jahr.
2.) Blühfläche oder Ackerbrache: Auf der Blühfläche erfolgt eine lückige Ansaat (Saatgut wird bereitgestellt). Auf der Ackerbrache erfolgt ein Umbruch. Der Einsatz von Dünger, PSM und mechnischer Unkrautbekämpfung ist weder auf der Blüh- noch auf der Brachefläche vorgesehen. Die Anlage der Brache oder der Blühflächen kann im September/Oktober oder im Februar/März erfolgen. Für die Blühflächen wird eine Prämie in Höhe von 1.561,03€ pro Hektar und Jahr gezahlt. Für die Ackerbrache wird eine Gesamtprämie im Höhe von 1.522,32 € pro Hektar und Jahr gezahlt.
3.) Erweiterter Saatreihenabstand im Getreide: Die Größe sollte 1 ha betragen. Der Einsatz von Dünger, PSM sowie eine mechnischer Unkrautbekämpfung ist nicht vorgesehen. Die Anlage kann im Wintergetreide (September/Oktober) oder fürs Sommergetreide (Februar/ März) erfolgen. Die Gesamtprämie beträgt 1.595,25 € pro Hektar und Jahr.
Rebhuhnmaßnahmen
Bei den Rebhuhnmaßnahmen gibt es eine Grundmaßnahme mit drei Variationen. Diese sind hauptsächlich auf eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren ausgelegt. Je nach Fläche können jedoch auch Verträge mit ein- oder zweijähriger Laufzeit geschlossen werden.
Rebhuhnfläche: 50% Brachefläche + 50% Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand
Variante 1: Bei dieser Variante wird das Getreide nicht geerntet. Gesamtprämie: 1.827,30 € pro Hektar und Jahr
Variante 2: Ernte des Getreides, Stehenlassen der Stoppeln über Winter. Gesamtprämie: 1.827,30 € pro Hektar und Jahr
Variante 3: Ernte des Getreides, Bearbeitung der Stoppeln im Herbst. Gesamtprämie: 1.216,00 € pro Hektar und Jahr
Der Einsatz von Dünger und PSM ist nicht vorgesehen und es soll im Zeitraum vom 15.03. bis 31.07. keine mechnische Unkrautbekämpfung erfolgen. Die Anlage der Rebhuhnmaßnahmen ist im September/Oktober oder im Februar/März möglich.
Es wird allen interessierten Landwirten, die über Flächen in bzw. in der Nähe der Suchräume verfügen, eine individuelle und unverbindliche Beratung angeboten- gerne auch vor Ort.
Weitere Auskunft erhalten Sie bei: Dennis Günther, Tel. 09421/ 973-437
Eindrücke von den PIK-Flächen 2022
PIK-Blühfläche (Mai) PIK-Blühfläche (Juni)
Erweiterte Saatreihe (Mai) Erweiterte Saatreihe (Juni)
PIK-Brache (Mai) PIK-Brache (Juni)
PIK-Kiebitzfenster (März) PIK-Kiebitzfenster (Juni)